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Wichtige Änderung ab 01.01.2026

Mit Ablauf des Jahres 2025 ist die Übergangsfrist zur Bedürfnisbescheinigung abgelaufen. Bis zum 31.12.2025 konnte der Verein gemäß Waffengesetz eine solche Bescheinigung ausstellen. Da weder der Landesschützenverband noch der Deutsche Schützenbund eine weitere Verlängerung beim Bundesministerium erwirken konnten, ist ab dem 01.01.2026 der zuständige Landesverband für die Ausstellung verantwortlich.

Diese Regelung betrifft WBK-Inhaber, die ihre erste Schusswaffe weniger als 10 Jahre besitzen bzw. sich im 10. Jahr befinden.

Was ist zu beachten?

Zunächst muss die Waffenbehörde den WBK-Inhaber auffordern, eine Bescheinigung beizubringen — vorher braucht kein WBK-Inhaber tätig zu werden!

Dies geschieht im 5. sowie im 10. Jahr nach Erwerb der erstmaligen Waffe. Danach gilt folgender Ablauf:

  1. Den „Antrag auf Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses" ausfüllen und direkt an den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. senden (Formular unten).
  2. Als Anlage folgende Dokumente beilegen:
    • Vollständige Kopien aller Waffenbesitzkarten
    • Schießnachweise der letzten 24 Monate (rückwirkend zum Zugangszeitpunkt des behördlichen Schreibens)
  3. Aus den Schießnachweisen muss hervorgehen, dass mit den eigenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wurde (Kaliber muss mit der WBK übereinstimmen). Ein bloßes Kreuzchen unter „Lang/Kurzwaffe" ohne weitere Merkmale reicht nicht aus!
  4. Der Landesschützenverband prüft den Antrag und sendet die Bescheinigung direkt an den Antragsteller zurück.
    Die Prüfgebühr beträgt 30,– €.
  5. Nach Erhalt der Bescheinigung diese an die zuständige Waffenbehörde übermitteln.
Hinweis: Ersterwerb mehr als 10 Jahre
Wer länger als 10 Jahre im Besitz einer Schusswaffe ist, muss weiterhin nur die Vereinsbescheinigung über die bestehende Mitgliedschaft bei der Waffenbehörde einreichen. Hierfür wurde ein aktualisiertes Formular entwickelt, das ab 2026 zu verwenden ist.

Formulare

Die aktuellen Formulare (Stand 01.01.2026) stehen im Downloadbereich zur Verfügung:

  • 📄 Bescheinigung – Fortbestehen des Bedürfnisses ab 10 Jahre (Stand 01.01.2026)
  • 📄 Antrag – Fortbestehen des Bedürfnisses weniger als 10 Jahre (Stand 01.01.2026)
Zu den Downloads

Zuständige Behörde

Die Unterlagen müssen per Brief an folgende Adresse gesendet werden:

Landratsamt Altmarkkreis Salzwedel
Ordnungsamt | SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel

Ansprechpartnerin: Melanie Eikenberg, Raum 218
📞 039018 403312
📧 Melanie.Eikenberg@Altmarkkreis-Salzwedel.de

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