Mit Ablauf des Jahres 2025 ist die Übergangsfrist zur Bedürfnisbescheinigung abgelaufen. Bis zum 31.12.2025 konnte der Verein gemäß Waffengesetz eine solche Bescheinigung ausstellen. Da weder der Landesschützenverband noch der Deutsche Schützenbund eine weitere Verlängerung beim Bundesministerium erwirken konnten, ist ab dem 01.01.2026 der zuständige Landesverband für die Ausstellung verantwortlich.
Diese Regelung betrifft WBK-Inhaber, die ihre erste Schusswaffe weniger als 10 Jahre besitzen bzw. sich im 10. Jahr befinden.
Zunächst muss die Waffenbehörde den WBK-Inhaber auffordern, eine Bescheinigung beizubringen — vorher braucht kein WBK-Inhaber tätig zu werden!
Dies geschieht im 5. sowie im 10. Jahr nach Erwerb der erstmaligen Waffe. Danach gilt folgender Ablauf:
Die aktuellen Formulare (Stand 01.01.2026) stehen im Downloadbereich zur Verfügung:
Die Unterlagen müssen per Brief an folgende Adresse gesendet werden:
Landratsamt Altmarkkreis Salzwedel
Ordnungsamt | SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Ansprechpartnerin: Melanie Eikenberg, Raum 218
📞 039018 403312
📧 Melanie.Eikenberg@Altmarkkreis-Salzwedel.de
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